Werde Teil der Gemeinschaft!
Mitglied werden
Bedingungen für stille Gesellschafter
Wenn du stiller Gesellschafter der Firma „Bergstedt Dorfladen Otterstedt UG (haftungsbeschränkt) und still“ werden möchtest, beachte bitte folgende Informationen.
Wer kann Mitglied werden?
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen.
Anteile ab 250 Euro
Die Mindesteinlage ist 250 Euro, man kann den Anteil in 50 Euro Schritten erhöhen.
Haftung der Mitglieder
Höchstens mit dem Betrag der Einlage durch die Anteilszeichnung. Kein Nachschuss erforderlich. Zum Schutz der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft muss sich der ausscheidende Gesellschafter mit der Gesellschaft auf einen Rückzahlungsvorschlag einigen.
GEwinne
Sofern Gewinne erwirtschaftet werden, können diese auch in Form von Warengutscheinen an die stillen Gesellschafter, nach vorheriger Beschlussfassung, ausgeschüttet werden.
Stimmrecht
Die Stimmberechtigung erfolgt nach Köpfen und nicht nach Kapitaleinlage. Die stillen Gesellschafter üben ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung aus.
Kündigung
Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von 24 Monaten. Mindestlaufzeit während der Anlaufzeit 12 Jahre bzw. am 31.12.2032.
Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod: Anteil geht an die Erben über und endet zum Jahresende.
Zielsetzung
Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln und sonstigen Haushaltsartikeln. Frische und Service haben bei uns absolute Priorität.
Übertragung
Jederzeit ohne Fristsetzung mit Zustimmung des Geschäftsführeres möglich.
In Anlehnung und in Auszügen aus dem Zeichnungsantrag mit Stand vom 09.09.2020.